Zahlungsarten

  • Überweisung: Der Kaufpreis ist am selben Tag des Zuschlages fällig und muss unverzüglich laut übermittelten Rechnungsdaten, auf das Konto des Versteigerers überwiesen werden. Eine Überweisungsbestätigung des Kaufpreises wird beim Übergabetermin nicht akzeptiert. Der Kaufpreis muss vor der Übergabe der ersteigerten Objekte, vollständig auf dem Konto des Versteigerers eingelangt sein.

 

  • Barzahlung: Zahlung bei Agholung, bis 9.999,99 € möglich. Der Versteigerer behält sich vor, Zahlungen ab 10.000 € nur per Überweisung anzunehmen.

 

Zusätzliche Kosten oder Schadensersatzansprüche jeglicher Art, die bei nicht Einhaltung der Zahlugsbedingungen entstehen, sind zur Gänze vom Höchstbietenden zu tragen.